FFP Masken
FFP2-Masken dürfen bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 10-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden. Sie schützen gegen gesundheitsschädliche Partikel auf Wasser- und Ölbasis, nicht jedoch gegen krebserzeugende Stoffe, radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme. Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 8%, mindestens 94% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert. Typische Anwendungen für FFP2-Masken sind beispielsweise der Umgang mit Weichholz, Glasfasern, Metall, Kunststoffen (nicht PVC) und Ölnebel. FFP3-Masken dürfen bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden. Sie schützen gegen gesundheitsschädliche und krebserzeugende Partikel auf Wasser- und Ölbasis sowie gegen radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2+3 und Enzyme. Die Gesamtleckage (Undichtigkeit) beträgt maximal 2%, mindestens 99% der Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert.Typische Anwendungen für FFP3-Masken sind beispielsweise der Umgang mit Schwermetallen, Hartholz, Bremsstaub, radioaktiven und biochemischen Stoffen sowie Edelstahlschweißen. R (reusable) D (Dolomitstaubprüfung bestanden)WEITERE KENNZEICHNUNGEN
Wiederverwendbar, die Maske kann länger als eine Schicht verwendet werden.
Diese Masken erfüllen die Anforderungen der zusätzlichen Dolomitstaubprüfung. Das bedeutet weniger Atemwiderstand bei längerer Nutzungszeit.